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Die SpVgg Wiesenbach wurde 2013 mit der silbernen Raute des BFV ausgezeichnet, 2015 wurde erfolgreich "verlängert". Nachstehend finden Sie eine Erläuterung zur silbernen Raute:

 

Die silberne Raute - das Gütesiegel des BFV

Die silberne Raute - das Gütesiegel des BFVDie Ehrenamtskommission des Bayerischen Fußball-Verbandes hat am 7.11.1998 die „Silberne Raute“ eingeführt. Das Ziel dieses Gütesiegels war es, unsere Vereine im Verdrängungswettbewerb der verschiedenen Sportarten zu unterstützen und die Arbeit in den Vereinen zu optimieren.

Durch den Erwerb des Gütesiegels „Silberne Raute“, das vergleichbar mit einer Zertifizierung in der freien Wirtschaft ist, kann der Verein nach außen sichtbar demonstrieren, dass er in Führung, Organisation, sozialem Engagement und in seinen Angeboten den hohen gesellschaftlichen und sportlichen Anforderungen unserer Zeit gerecht wird.

Nicht zuletzt sind die gesamten vierzig Kriterien – gegliedert in vier Kategorien – auch eine Aufzählung von Anforderungen an den modernen Fußballverein unserer Zeit. Sie sind gleichsam eine Leistungsbeschreibung für jeden Mitarbeiter in unseren Vereinen, und vor allem für die Führungskräfte.

Aufgrund der großen Akzeptanz wurde die „Silberne Raute“ um die „Goldene Raute“ und die „Goldenen Rauten mit Ähren“ erweitert. Die Gütesiegel werden mit der Jahreszahl, in der sie erworben wurden, verliehen. Vereine, die innerhalb von fünf Jahren die Leistungen mindestens einmal wiederholen, können im sechsten Jahr nach der Verleihung der “Silbernen Raute“ die „Goldene Raute“ erwerben. Vereine, die innerhalb von fünf Jahren die Leistungen der „Goldenen Raute“ wiederholen, können im elften Jahr nach der Verleihung der „Silbernen Raute“, die „Goldene Raute mit Ähre“ erwerben.

 

Erwerb des Gütesiegels

Der Verein meldet seine Bewerbung bei seinem Kreis-Ehrenamtsbeauftragten an. Von diesem oder unter www.bfv.de erhält er das Rautenheft. Darin sind vier Aufgabenfelder mit jeweils 10 Angeboten aufgeführt.

Zum Erwerb des Gütesiegels innerhalb eines Jahres (muss nicht Kalenderjahr sein) ist Voraussetzung, dass die 3 Grundvoraussetzungen und insgesamt mindestens 24 Aufgaben zu erfüllen sind, aus jedem der vier Felder mindestens vier, wobei das erste Angebot in jedem Aufgabenfeld eine Pflichterfüllung erfordert. Außerdem ist Voraussetzung, dass der Verein mit all seinen Mannschaften im Bewertungszeitraum keinen Spielabbruch schuldhaft verursacht. Auskünfte hierzu erteilen die zuständigen Sportgerichte.

Auf Rücksprache mit dem Bezirksehrenamtsreferenten können auch besondere Leistungen des Vereins innerhalb der Aufgabenfelder adäquat anerkannt werden. Doppelmeldungen von Personen oder Aktionen können nur gewertet werden, wenn damit auch verschiedene Aufgabenfelder erfüllt werden. Die Jahreszahl auf der Urkunde gilt für das Jahr, in der die Raute beantragt wird und der Antrag muss spätestens am 2. Januar des Folgejahres beim Kreisehrenamtsbeauftragten vorliegen.

Der Verein meldet seine Aktionen dem Kreis-Ehrenamtsbeauftragten. Dieser kontrolliert und bestätigt die ordnungsgemäße Durchführung und veranlasst die Verleihung des Gütesiegels durch den Verband. Der Verein kann bei Wiederholung wählen, ob er eine Auszeichnung als Urkunde im Rahmen (kostenpflichtig) oder nur als Bestätigungsschreiben an den Verein (kostenfrei), wünscht.

In dem BFV-Rautenheft, welches Sie auch aus dem Internet downloaden oder vom Kreisehrenamtsbeauftragten erhalten können, sind zahlreiche Beispiele aufgeführt, wie die Anforderungen erfüllt werden können. Für weitere Anregungen und Ergänzungen ist Ihr Kreis-Ehrenamtsbeauftragter dankbar. Seine Adresse finden Sie im Anschriftenverzeichnis des BFV für Ihren Bezirk.

Weitere Informatinen entnehmen Sie bitte dem Dokument Antrag/Infos "Silberne/Goldene Raute".

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